Jede Schule hat einen staatlichen Erziehungsauftrag zu erfüllen (§ 2 SchulG NRW), um junge Menschen auf Grundlage des Grundgesetzes und der Landesverfassung zu erziehen.
Ziele des Erziehungsauftrags
Der schulische Bildungsauftrag unterstützt die Erziehung der Eltern. Es ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern notwendig, um die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Wertehaltungen bei Schülerinnen und Schülern zu vermitteln und eine Teilhabe am kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Verantwortungsbewusstsein, die Einhaltung von Regeln und Selbstständigkeit sind Grundpfeiler für ein friedliches Zusammenleben in der Schule und nach der Schule. Jeder Mensch hat ein Recht auf vorurteilsfreie und diskriminierungsfreie Ausübung von Religion und Sexualität, auf Selbstverwirklichung, eine eigene Meinung und auf Bildung. Zugleich muss jeder Mensch dies ebenso jedem anderen Menschen zugestehen.
Umsetzung des Erziehungsauftrags
Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern beachten die Regeln und Vorschriften der Schule, so wie sie auch in der Hausordnung niedergeschrieben wurden.
Bei Zuwiderhandlung stehen der Schule verschiedene erzieherische Mittel und Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung:
- Umsetzung des Erziehungskonzeptes mit Stufenplan
- Stundenweise Umsetzung in andere Lerngruppen oder den Trainingsraum
- Erziehungsgespräche
- Lehrer-Eltern-Schüler-Gespräche
- Besinnungsaufgaben
- Einfordern von Wiedergutmachung
- Zusatzdienste
- Ausschluss und Suspendierung vom Unterricht
- Klassenkonferenzen
- Ausschluss von Klassenfahrten und anderen Veranstaltungen
- Versetzung in andere Lerngruppen
- Verhängung von Geldstrafen
- Verweis von der Schule
Die Maßnahmen bauen aufeinander auf und sind normalerweise auch nicht notwendig.
Elterliche Mitarbeit
Für ein Gelingen von schulischer Erziehung ist es besonders wichtig, dass sich Eltern aktiv am schulischen Leben ihrer Kinder beteiligen. Hierzu zählen unter anderem:
- Teilnahme an Elternabenden
- Teilnahme an Elternsprechtagen
- Regelmäßige Kontrolle des Schülerbuchs
- Kontakt zu Lehrerinnen und Lehrern bei Problemen suchen
- Mitteilung über geänderte Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Anschriften