Verbindliche Schulordnung für die Schülerinnen und Schüler der Freiherr-vom-Stein Realschule in Bonn.
Die Schulordnung regelt das friedliche und respektvolle Zusammenleben aller Personen in diesem Haus des Lernens.
Diese Regeln werden von allen Beteiligten akzeptiert und eingehalten.
- Regeln für einen wertschätzenden Umgang miteinander
- Ich verhalte mich gegenüber allen Personen auf dem Schulgelände respektvoll, ich achte auf eine respektvolle Kommunikation ohne Beleidigung und Aggression.
- Ich befolge die Anweisungen von allen Lehrer*innen, Sekretär*innen, pädagogischen Mitarbeiter*innen und den Hausmeister*innen beider Schulen.
- Regeln für den Unterricht
- Ich erscheine pünktlich morgens zum Schulanfang und ich bin auch pünktlich zu allen weiteren Schulstunden an meinem Schultag.
- Ich bin auf meinen Unterricht vorbereitet und halte jegliches Material ordentlich bereit.
- Ich nehme alle meine Sachen mit in die Fachräume.
- Ich esse nicht im Unterricht, darf aber Wasser trinken.
- Ich nehme meine Mütze ab und ich ziehe meine Jacke aus.
- Während des Unterrichts höre ich keine Musik über Kopfhörer.
- Smartphones und andere digitale Endgeräte werden nur benutzt, wenn die Lehrperson dies gestattet.
- Regeln für die Pause
- Zur Pause verlasse ich zügig den Klassenraum und halte mich nicht länger im Gebäude auf.
- Die Toiletten dürfen nicht verschmutzt werden.
- Der Lehrerparkplatz ist kein Pausenhofbereich.
- Das Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichtstages, auch in Richtung des Einkaufszentrums, ist verboten.
- In der Mensa gelten die Mensaregeln.
- Regeln für eine positive und angstfreie Atmosphäre
- Ich bringe keine Waffen, keinen Alkohol, alkoholhaltige Getränke, Eistee, Cola und Energy- Drinks, Zigaretten oder Drogen mit in die Schule.
- Ich gehe mit fremdem Eigentum und Schuleigentum respektvoll um. Sollte ich etwas kaputt machen, ersetze ich es selbstverständlich.
- Gewalt und Beleidigungen sind kein Spaß und in jeglicher Form verboten.
- Es ist verboten, im Unterricht, im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände andere Personen ohne deren Einverständnis zu filmen oder zu fotografieren sowie Tonaufnahmen zu machen.
Stand 09.2021