Schulordnung für die Schülerschaft

Verbindliche Schulordnung für die Schülerinnen und Schüler der Freiherr-vom-Stein Realschule in Bonn.

Die Schulordnung regelt das friedliche und respektvolle Zusammenleben aller Personen in diesem Haus des Lernens.

Diese Regeln werden von allen Beteiligten akzeptiert und eingehalten.

  1. Regeln für einen wertschätzenden Umgang miteinander
    • Ich verhalte mich gegenüber allen Personen auf dem Schulgelände respektvoll, ich achte auf eine respektvolle Kommunikation ohne Beleidigung und Aggression.
    • Ich befolge die Anweisungen von allen Lehrer*innen, Sekretär*innen, pädagogischen Mitarbeiter*innen und den Hausmeister*innen beider Schulen.
  2. Regeln für den Unterricht
    • Ich erscheine pünktlich morgens zum Schulanfang und ich bin auch pünktlich zu allen weiteren Schulstunden an meinem Schultag.
    • Ich bin auf meinen Unterricht vorbereitet und halte jegliches Material ordentlich bereit.
    • Ich nehme alle meine Sachen mit in die Fachräume.
    • Ich esse nicht im Unterricht, darf aber Wasser trinken.
    • Ich nehme meine Mütze ab und ich ziehe meine Jacke aus.
    • Während des Unterrichts höre ich keine Musik über Kopfhörer.
    • Smartphones und andere digitale Endgeräte werden nur benutzt, wenn die Lehrperson dies gestattet.
  3. Regeln für die Pause
    • Zur Pause verlasse ich zügig den Klassenraum und halte mich nicht länger im Gebäude auf.
    • Die Toiletten dürfen nicht verschmutzt werden.
    • Der Lehrerparkplatz ist kein Pausenhofbereich.
    • Das Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichtstages, auch in Richtung des Einkaufszentrums, ist verboten.
    • In der Mensa gelten die Mensaregeln.
  4. Regeln für eine positive und angstfreie Atmosphäre
    • Ich bringe keine Waffen, keinen Alkohol, alkoholhaltige Getränke, Eistee, Cola und Energy- Drinks, Zigaretten oder Drogen mit in die Schule.
    • Ich gehe mit fremdem Eigentum und Schuleigentum respektvoll um. Sollte ich etwas kaputt machen, ersetze ich es selbstverständlich.
    • Gewalt und Beleidigungen sind kein Spaß und in jeglicher Form verboten.
    • Es ist verboten, im Unterricht, im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände andere Personen ohne deren Einverständnis zu  filmen oder zu fotografieren sowie Tonaufnahmen zu machen.

Stand 09.2021